Antwort auf: Hummelsachkunde
Hi,
wie ist eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen? Der Hummelpapst Eberhard von Hagen schreibt in seinem Hummelbuch, dass Sondergenehmigungen von der Behörde erteilt werden, wenn die Hummelnistkästen z.B. für Führungen und Vorträge benutzt werden. Als „normaler“ Hummelschützer wird womöglich keine Genehmigung erteilt. Ist auch nicht so dramatisch, wenn es im ersten Jahr nicht sofort klappt, denn früher oder später finden die Hummeln den Nistkasten auch von allein.
Anmerkung: Mir ist leider aufgefallen, dass hier viel darüber zu finden ist, dass Hummeln für den Besatz gefangen werden. Dieses macht den Eindruck, dass der Besatz nicht aus Gründen des Artenschutzes stattfindet, sondern nur um endlich ein Haus zu besetzen und die Hummel gewissermassen dazu genötigt bzw gezwungen wird den Nistkasten anzunehmen. Aus diesem Grunde hatte ich auch schon auf den Bundesartenschutz hingewiesen.