Manfred: Unvorstellbar!
Hallo Christian,
da formaljuristisch ein Dienstleistungsvertrag zustande kommt, greifen §§ 820 ff BGB.
Gruß aus HH
Manfred
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Das Hummel-Forum
Hallo Christian,
da formaljuristisch ein Dienstleistungsvertrag zustande kommt, greifen §§ 820 ff BGB.
Gruß aus HH
Manfred
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