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Aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen

Erdhummel an BlüteDank Internet gibt es zur aktiven Ansiedlung von Hummelköniginnen in ein Hummelhaus bereits viele Anleitungen, die meisten haben jedoch mit Hummelschutz nicht viel zu tun. Von Keschern und Spritzen ist da zu lesen, es muss mit allen erdenklichen Mitteln eine Hummel in das neue Hummelhaus gezwungen werden. Es werden Hummelköniginnen von Blüten abgefangen und aufwändige Fangvorrichtungen konstruiert.

Das alles ist nicht nur unnötig und unsinnig, sondern gegen das Naturschutzgesetz, das das Fangen und Nachstellen von geschützten Wildtieren ausdrücklich verbietet.

Die einfachste und sicherste Methode zur Ansiedlung von einer Hummelkönigin in einem Hummelhaus ist die passive Ansiedlung. Diese Methode erfordert nur ein bisschen Verständnis für die Natur und Geduld.

Die häufigsten Fehler bei der aktiven Hummelansiedlung

  • Verwendung von Kescher und/oder Spritzen
    Hier wird die Hummel gefangen. Sie wird sofort laut protestieren und verliert damit ihre Brutstimmung, eine Ansiedlung ist somit unwahrscheinlich! Es besteht große Verletzungsgefahr für die Hummelkönigin! Eine verletzte Königin gründet kein Hummelnest, das bedeutet den Verlust eines kompletten Hummelvolkes!
  • Abfangen der Hummelkönigin von Blüten
    Ist die Hummel auf einer Blüte hat sie Hunger oder sammelt für ihr bereits gegründetes Nest. Sie ist in keiner Suchstimmung, eine Ansiedlung ist grundsätzlich nicht möglich!
  • Abfangen von Hummelköniginnen mit Pollenhöschen
    Hat die Hummel Pollenhöschen an den Beinen, so hat sie bereits ein Nest gegründet. Eine weitere Ansiedlung ist unmöglich, ihr bereits gegründetes Nest ist durch den Eingriff des Menschen in Gefahr! Besonders Erdhummeln sind hier gefährdet, ihr Flug erinnert oft fälschlicherweise an einen Suchflug obwohl sie bereits ein Nest gegründet haben.

Wenn aktive Ansiedlung, dann so:

Achtung: Auch diese Methode kollidiert mit dem Naturschutzgesetz!

In der Nähe von Trachtquellen (z.B. blühenden Weidenkätzchen, Taubnesseln, Rotklee, Ackerbohnen und Wicken) ist zu Beginn der Hummelsaison bald eine nestsuchende Königin, im Zickzack dicht am Boden herumfliegend, zu sehen. Solche Hummelköniginnen können aktiv angesiedelt werden, wenn eine passive Ansiedlung unmöglich ist. Die aktive Ansiedlung jedoch bedarf etwas Übung und Sachverstand. Protestiert eine Hummel und fängt an zu brummen ist eine Ansiedlung sehr unwahrscheinlich.

Die Hummel soll von dem ganzen “Vorgang” überhaupt nichts mitbekommen, das ist der Trick dabei.

Man bohrt mit einem Besenstiel, an Stellen an denen oft Hummeln suchen (Halbschatten, vor Hecken, Rindenmulch usw.), ein Loch etwas schräg in den Boden. Etwa 40cm tief. Um dieses Loch wird kreisrund etwas Moos zur Betonung drapiert. Außerdem wird ein Pappkarton einer leeren Küchenrolle bereitgestellt, sowie ein Schaumgummistopfen zum Verschließen der Rolle.

Jetzt kann im Gartenstuhl, an einen Platz mit Überblick, der Garten beobachtet und auf eine suchende Hummelkönigin gewartet werden. Das kann oft dauern. Manchmal wartet man stundenlang auf eine Königin und dann kommen gleich drei gleichzeitig. Als gute Zeitpunkte haben sich Abende vor Wetterumschwüngen herausgestellt, das kommt im Frühjahr bei Aprilwetter ja häufiger vor.

Entdeckt man eine suchende Hummelkönigin so folgt man ihr langsam. Dabei ist zu beachten, dass man sich nicht über die Hummel beugt. Auch der eigene Schatten darf die Hummel nicht “treffen”.

Es dauert in der Regel nicht lange bis die Hummel so ein Besenstielloch entdeckt, interessant findet und sofort hineinkrabbelt. Ist sie darin verschwunden, kann nun die Küchenrolle vorsichtig leicht schräg und lichtdicht auf das Loch gesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass keine Erde ins Loch rutscht und die Hummel verschüttet.

Nach etwa 10-20 Sekunden hat die Hummelkönigin das Ende der Besenstielsackgasse erreicht und kehrt zügig um. Sie erreicht die Küchenrolle und krabbelt in diese hinein. Man spürt die tippelnden Schritte der Hummel sehr gut. Nun kippt man langsam die Papprolle und steckt hinten den Stopfen in die Rolle und verschließt sie vorsichtig damit. Nur die Küchenrolle verschließen, auf keinen Fall die Hummel “hineinstopfen”, das könnte sie verletzen! Oben, also vorne, verschließt ein Finger den anderen Ausgang. Nun ist es ganz dunkel in der Rolle, und die Hummelkönigin darin, kann zu einem nahen Hummelhaus transportiert werden.

Baumhummelarbeiterin fliegt ausVorsichtig und zielsicher, wie mit einem rohen Ei, wird die königliche Passagierin nun zu einem Hummelhaus befördert.

Die Küchenrolle ist vorne so gestaltet, dass sie in den Einlaufschlauch des Hummelhauses passt. Dieser “Steckvorgang” muss möglichst so geschehen, ohne dass die Hummel Licht bekommt. Also vorher unbedingt ohne Hummel üben!

Steckt die Kartonrolle am Hummelhaus entfernt man sich für 5 Minuten, die Hummel krabbelt, geleitet durch ihren Instinkt, selbstständig in das Hummelhaus.

Achtung: Bisher hat die Hummel noch nicht 1x gebrummt! Sie meint immer noch dass sie in dem von ihr selbst gefundenem Mausloch ist.

Nach 5 Minuten zieht man die Küchenrolle vorsichtig vom Einlaufschlauch ab. Hat alles geklappt ist die Königin im Hummelhaus und die Rolle leer. Die Hummel folgte ihrem Instinkt und untersucht nun das Hummelhaus (= das von ihr gefundene Mäusenest) genau. Ein evtl. vorhandener Vorbau kann nun geschlossen werden. Der Weg führt über die (geöffnete) Hummelklappe / Wachsmottenklappe aus dem Hummelhaus. Das Tageslicht zeigt ihr den Weg.
Jetzt kommt der spannende Teil: Man setzt sich in etwa 5 bis 10 Meter Entfernung wieder in den Gartenstuhl und warte auf die Hummelkönigin. Kommt sie raus und fliegt sofort weg, war alles vergeblich. Krabbelt sie aber am Eingang herum, fängt an sich im Flug zu drehen und fliegt mit immer größer werdendem Pendelflug vor dem Haus umher, so hat es wahrscheinlich geklappt. Sie macht einen Orientierungsflug. Jetzt vom Haus weiterhin wegbleiben, der Orientierungsflug dauert manchmal Minuten, manchmal geht es auch sehr schnell.

VIDEO: Orientierungsflug einer Baumhummelkönigin

Sie fliegt weg um innerhalb von 10 Minuten bis zu 2 Stunden wieder zu kommen. Manchmal dauert es auch mehrere Tage. Die Wahrscheinlichkeit dass sie anfängt in den nächsten Tagen Pollen einzutragen ist jetzt hoch.

Wenn sie Pollen einträgt hast Du es geschafft.

Achtung: Kommt die Hummel nicht aus dem Hummelhaus, muss man sie spätestens nach 1 Stunde befreien! Sie kann aus irgendeinem Grund nicht selbst herausfinden (Lichtquelle?) und droht zu verhungern.

Hummeln einsetzenAcker-, Garten- und Wiesenhummel lassen sich leichter ansiedeln als Erdhummeln. Steinhummeln muss man zur exakt richtigen Zeit erwischen, und Baumhummeln siedeln sich meist eher selbst an.

Hummeln stehen unter besonderem Schutz! Es ist verboten sie zu fangen oder sie einzusperren. Die Hummel muss die Freiheit haben sich selbst zu entscheiden. Auf keinen Fall darf die Hummel bei der ganzen Aktion zu Schaden kommen. Jede Hummelkönigin bedeutet ein ganzes Hummelvolk!

Eine Einsperrung von Hummelköniginnen, um diese gleichsam “unter Zwang” zur Nestgründung zu veranlassen, wäre ein Verstoß gegen die Naturschutzvorschriften und führt im Übrigen oft genug entweder gar nicht zum Erfolg oder zu erheblich verzögerter Nestgründung.

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  • Dieses Thema hat 275 Antworten und 40 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 Wochen, 6 Tage von MarthaMartha.
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  • Autor
    Beiträge
  • #55200 Antworten | ZITIEREN
    janfo
    Moderator
      • DE 34233
      • 246 m

      Zur Ergänzung noch:

      Es werden ja auch im Sinne des Naturschutzes Tiere eingefangen und mit Sendern oder Erkennungsmarken versehen.

      Da es einem höheren Ziel dient, ist dies auch im Einklang mit dem Naturschutz. So ähnlich sehe ich das auch beim aktiven Einsetzen. Wobei natürlich klar sein sollte, dass man eine geeignete Methode verwendet.

      Ich will das aktive Einsetzen auch keinesfalls als bevorzugte Methode darstellen. Natürlich ist es wesentlich besser wenn man nur die Nistgelegenheit zur Verfügung stellt und die Hummeln sich von selbst ansiedeln. Habe ich ja bereits betont. Und ich denke auch, wenn man erstmal eine gesunde Population geschaffen hat, sodass es auch Rückehrerinnen etc. gibt ist das mit dem aktiven Einsetzen sowieso kaum noch ein Thema. Aber speziell für die Unterstützung von seltenen Arten ist es meiner Meinung nach legitim.

      #55203 Antworten | ZITIEREN
      Martha
      Forenmitglied
        • CH
        • 545 m

        Guten Morgen alle,

        @Petra   Kluge Gedanken – gemeinsam ein neues Konzept erarbeiten, das wäre vonnöten aber kein leichtes Unterfangen, weil wir uns mit aktiven Einsetzungen ganz klar in einer rechtlichen Grauzone befinden, wie @Frank dies bereits bemerkt hat.
        Wenn ich mich jetzt wiederhole und meine: Die “Grossen” können sich alles erlauben und die “Kleinen” hängt man, ist niemandem geholfen. Ist aber so, auch mit den Wildbienen wird inzwischen gehandelt, ähnlich wie mit Zuchthummeln, @Marylou hat es schon angetönt.
        Also, was bleibt?
        Nehmen wir die Natur als biologischer Wegweiser und stellen den Hummeln Nistgelegenheiten zur Verfügung und überlassen es ihr, ob sie einziehen will oder nicht.
        Bewiesen ist, es geht jedenfalls ohne aktive Ansiedlung. :hummel:

        #55207 Antworten | ZITIEREN
        Martin
        Forenmitglied

          Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Ist das eine Neuigkeit, dass Hummeln besonders geschützt sind? von Hagen war das sicher bekannt. Trotzdem hat er aktiv angesiedelt und dies in seinem Buch beschrieben und empfohlen. Noch ist er auf freiem Fuß und sein Buch steht auch nicht auf dem Index. (Er kriegt sogar ein Bundesverdienstkreuz, habe ich irgendwo gelesen. Und verdient es auch.) Kann natürlich sein, dass er selbst eine Ausnahmegenehmigung hatte. Generell gilt wie sie oft, wo kein Kläger da kein Richter.

          Tatsache ist aber, dass aktive Ansiedlung nur mit sehr viel Phantasie ohne *nachstellen* und *fangen* möglich ist. Deswegen dürfte sie generell nicht mit dem Naturschutzgesetz vereinbar sein.

          Ob Stefan deswegen (zur eigenen Sicherheit) die Anleitungen vom Netz nehmen muss, kann er nur selbst entscheiden. Niemand wird ihm hier eine Rechtsberatung leisten können. Ich wäre davon ausgegangen, dass es mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage bzw. die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung getan ist. (In entomologischer Literatur wird z.B. auch erklärt, wie man Bienen fängt, tötet und nadelt. Das darf man auch nur mit Genehmigung.)

          PS: Ein Beitrag von vor 10 Jahren:

          Angelika L.: Hummel-Arten

          Und vor 11 Jahren:

          Karsten Grotstück: Rechtliche Grundlagen für den Hummelschutz

          #55208 Antworten | ZITIEREN
          Martha
          Forenmitglied
            • CH
            • 545 m

            @janfo   Deine Argumentation kann ich unterstützen und vielen Dank für Dein Engagement in der Sache.
            Aber: Ich denke niemand der behutsam und nach bestens getesteter und schon oft angewendeter Methode eine Hummel aktiv in den Kasten setzt, verstösst damit in irgendeiner Weise gegen das Naturschutzgesetz.

            Doch, wenn jemand böse will, kann er das juristisch anfechten und bekommt möglicherweise recht.

            Ich habe in diesem Zusammenhang schon mal gesagt; Bildung schützt vor Dummheit nicht. :?

             

            #55210 Antworten | ZITIEREN
            janfo
            Moderator
              • DE 34233
              • 246 m

              Ich wäre davon ausgegangen, dass es mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage bzw. die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung getan ist. (Martin)

              Der Meinung bin ich auch. Zumindest was die rechtliche Situation in Bezug auf diese Informationsseite/Forum angeht.

              #55211 Antworten | ZITIEREN
              janfo
              Moderator
                • DE 34233
                • 246 m

                Grauzone heißt ja nichts anderes, als dass es nicht eindeutig geregelt ist.

                Wo keine Regelung vorhanden ist, da auch kein Verstoß. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

                Ich weiß nicht ob die aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen schonmal vor Gericht gelandet ist, aber es scheint nicht der Fall zu sein. Klar weiß man nicht wie ein Verfahren ausgehen würde. Es müsste erstmal einen Präzedenzfall geben um dazu etwas näheres sagen zu können.

                Vollkommen vereinbar mit dem Naturschutz wird es nicht sein. Aber der Richter würde entscheiden müssen ob das höhere Ziel (die Förderung/Unterstützung der Hummelpopulation) die aktive Ansiedlung rechtfertigen kann. Und ob man von nachstellen und fangen sprechen kann. Fangen schließt für mich ein, dass die Hummel “gegen ihren Willen” festgehalten wird, was nicht der Fall ist. Wie gesagt, es werden ja auch Vögel und viele andere Tiere im Sinne des Naturschutzes kurzzeitig gefangen und mit sendern oder Erkennungsmarken versehen.

                Dass die aktive Ansiedlung hier nicht propagiert werden soll kann ich nachvollziehen und verstehen. Aber wie gesagt ist -meiner Meinung nach- trotzdem ein aufklärender Artikel nötig. Den könnte man ja zusammen erarbeiten.

                Ich sehe auch keine Aufregung hier, es ist einfach ein interessantes und kontroverses Thema. Ich werde mich jetzt aber etwas zurückhalten, ich habe meine Meinung gesagt.

                lg Jan

                #55214 Antworten | ZITIEREN
                Stefan
                Admin
                Beitragsersteller
                  • DE 84513
                  • 398 m

                  Ich habe die Artikel ausgeblendet, nicht gelöscht. Mit 2 Klicks sind diese wieder online wenn ich das will.

                  Ich stelle zur Diskussion (nachdem ich letzte Nacht recht unruhig geschlafen habe), Vorschlag:

                  • Wir favoritisieren hier in Zunkunft noch mehr die Selbstansiedlung als wir es ohnehin schon tun.
                  • Wir zeigen auf dass gut gemeint oft nicht gut gemacht ist, schreiben einen Artikel der sich gegen transparente Röhrchen/Spritzen und Kescher positioniert. Ausführlich und gemeinsam. Diesen Artikel nennen wir “aktive Ansiedlung”, er erhält den bisherigen Platz und wird deshalb bei Google sehr gut gelistet sein. Vielleicht auch á la “Die schlimmsten Fehler bei der Hummelansiedlung” oder so ähnlich.
                  • Eine Anleitung wie die einzige Methode “graustufe” halbwegs akzeptabel ist könnte man dann trotzdem online stellen mit darüber und darunter Warnhinweisen und dem Hinweis auf den Naturschutz, noch deutlicher als es bisher der Fall war. Hinweis auf “nur für sehr erfahrene” und/oder “jeder Fehler kann ein Hummelvolk kosten” darf dann natürlich nicht fehlen.

                  Dann hat man aufgeklärt und abgeschreckt in einem.

                  Was ist die Meinung der Forengemeinde dazu?

                  #55216 Antworten | ZITIEREN
                  janfo
                  Moderator
                    • DE 34233
                    • 246 m

                    Hallo Stefan,

                    Klingt nach einem guten Kompromiss. Den Vorschlag würde ich unterstützen.

                    #55225 Antworten | ZITIEREN
                    Martha
                    Forenmitglied
                      • CH
                      • 545 m

                      Hallo Stefan,

                      super Idee, jetzt fällt mir doch der Stein vom Herzen, ich hatte schon auch den Eindruck, dass die aktive Einsetzung mit ungeeigneten Mitteln bald ausufern würde – ins Ungute.

                      Und jetzt, wie geht es weiter? Wie sieht die gemeinsame Arbeit aus?

                      #55230 Antworten | ZITIEREN
                      Stefan
                      Admin
                      Beitragsersteller
                        • DE 84513
                        • 398 m

                        Damit man besser arbeiten/mitreden kann sind die beiden Artikel wieder online. Vorschläge/Wünsche/Anträge/Kritik Willkommen. :)

                        Der von Jürgen Börner:

                        https://pollenhoeschen.de/hummeln-ansiedeln/hummelhaus-1/hummelansiedlung/

                        Mein Artikel zur aktiven Ansiedlung von Hummelköniginnen:

                        Aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen

                         

                        #55246 Antworten | ZITIEREN
                        Kai

                          Moin,

                          ich war lange nicht mehr aktiv und habe heute mal wieder reingeschaut, da ist mir sofort dieser Faden ins Auge gesprungen. Als jemand, der beruflich und ehrenamtlich im Naturschutz und der Landschaftsplanung arbeitet, würde ich gerne etwas Licht ins Dunkel bringen, denn es ist auch einiger – wenngleich gutgemeinter – Quatsch geschrieben worden.

                          Ist eine Anleitung zum Fang von Tieren (hier Hummeln) problematisch?

                          Eine Anleitung, wie man Tiere fängt, ist völlig unproblematisch. Sonst müsste auch jedes Anglerheft und jede Jagdgzeitung nur mit Vorlage eines aktuellen Jagd- oder Fischereischein zu erstehen sein. Etwas anders könnte sich das darstellen, wenn man darin explizit zu Straftaten aufruft.

                          Ich nehme die Hummel ja nur kurz in die Hand/den Kescher/die Spritze. Das ist doch kein Fangen?

                          Natürlich wird den Hummeln zum Zwecke des Einsetzens nachgestellt und natürlich werden sie gefangen (gehalten). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) kennt dort keine zeitlichen Einschränkungen wie “nur mal kurz in der Hand gehabt”.

                          Der §44(1) regelt die sogenannten Zugriffsverbote:

                          Es ist verboten,

                          1.

                          wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

                          2.

                          wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

                          3.

                          Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

                          4.

                          wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

                          Benannt sind hier die “besonders geschützten Arten” und die “streng geschützten Arten”. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass man anderen Tieren deswegen nachstellen darf. Hier werden dann ggf. andere Gesetze tangiert (Bundes- und Landesjagdgesetze, Fischereiverordnungen, etc.).

                          Was sind nun “besonders geschützte Arten” und “streng geschützte Arten”?

                          Zunächst, “streng geschützt” ist auch immer “besonders geschützt”.
                          Es gibt keine Gesamtliste, die alle Arten beiden Gruppen enthält. Vielmehr finden sich in verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen die Grundlagen für die Einteilung. Am bekanntesten dürfte die FFH-Richtline sein, die mit ihren Anhängen Tiere und Pflanzen beider Gruppen abbildet. Allerdings sind die Hummeln dort nicht zu finden, jedoch in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). In der Anlage 1 des Gesetzes findet man unter Apoidea spp. ein “+” in der Spalte “besonders geschützte Arten”.

                          Warum dürfen manche Personen Tiere der “besonders geschützten Arten” und der “streng geschützten Arten” fangen oder gar töten?

                          Weil diese eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung innehalten. In diesen Genehmigungen ist klar geregelt, was wer wozu und wie lange darf. So habe ich zum Beispiel solche Genehmigungen für den Fang von Fledermäusen zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen eines Tierartenerfassungsprogramms.

                          Wer bekommt so eine Ausnahmegenehmigung und wer stellt diese aus?

                          Zuständig sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden (UNB). Wahrscheinlich wird man dort beim Thema Hummeln aber überfordert sein. Grundsätzlich erhält man eine Ausnahmegenehmigung auch nur, wenn man eine fachliche Eignung besitzt. Das muss kein Studium sein. Die fachliche Eignung kann auch anders nachgewiesen werden (z.Bsp. “Beringerschein” bei Ornithologen). Den Damen und Herren in der Behörde zu erklären, man sei ausgewiesener Hummelfachmann, weil man seit einigen Jahren Häuser stellt und hier im Forum teilnimmt, wird wahrscheinlich nicht in einer Erteilung münden. Denn wie ich bereits anmerkte, die Genehmigung wird für einen bestimmten, anerkannten Zweck erteilt. Und ob der Erhaltungszustand der Bombus-Population durch einige Hummelhäuser nachhaltig positiv beeinflusst wird, wage ich zu bezweifeln. Die Damen und Herren in der Behörde lassen sich bei entsprechenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu dem Thema aber sicher umstimmen. So eine Genehmigung ist meist kostenfrei, wenn der Landkreis/das Land ein Interesse an den Tätigkeiten hat und man die Daten ausleitet. Ansonsten kann diese Geld kosten. Ob eine erfolglose Beantragung schon gebührenpflichtig ist, weiß ich nicht.
                          An das Bundesministerium zu schreiben, wie hier postuliert wurde, ist deswegen nicht zielführend, weil das BNatschG auf Landesebene durch die Landesnaturschutzgesetzte umgesetzt wird und Ausnahmegenehmigungen nicht durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), sondern die UNBs erteilt werden. Das BMU ist überhaupt nicht zuständig. Wenn ich mein Auto zulassen will, schreibe ich auch nicht an Herrn Scheuer.

                          Noch ein Wort zu Tieren, die besendert werden (Telemetrie). Hierzu benötigt man neben einer eventuellen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung auch eine Genehmigung zum Tierversuch. Die Voraussetzungen hierzu sind noch einmal deutlich erhöht.

                          Dass es alle gut meinen, indem sie Tiere fangen und einsetzen hat nun einmal überhaupt nichts mit der Rechtslage zu tun.

                          Ein ganz anderes Feld ist zudem natürlich noch das angesprochene “Gut gemeint – schlecht gemacht”.

                          #55257 Antworten | ZITIEREN
                          janfo
                          Moderator
                            • DE 34233
                            • 246 m

                            Ist zwar etwas schwer zu lesen durch die Formatierung (hoffe es wird noch angepasst) Aber vielen Dank für die Ausführungen! Das bringt auf jeden Fall etwas Licht ins dunkel.

                            Mein Versuch einer Behörde zu schreiben hatte das Ziel einen Fachkundigen Ansprechpartner zu finden. Dass die Bundesbehörde dafür nicht direkt zuständig ist hatte ich mir schon gedacht.

                            #55304 Antworten | ZITIEREN
                            Martha
                            Forenmitglied
                              • CH
                              • 545 m

                              Hallo Hummelfreunde,

                              ich habe festgestellt, dass Erdhummelköniginnen, die bereits Pollenhöschen tragen, manchmal auch nahe über den Boden fliegen so, als wären sie auf der Suche nach einer Nistgelegenheit.
                              Wenn man dann solche Königinnen einfängt, läuft man Gefahr, mit dieser Aktion ein ganzes Hummelvolk zu gefährden. Manchmal sind die Pollen so klein, dass sie an der fliegenden Hummel kaum zu erkennen sind. :hummel:

                              #55325 Antworten | ZITIEREN
                              Uta77
                              Forenmitglied

                                Ich habe vorhin eine Baumhummel, die in unseren ausrangierten, halbleeren Blumentöpfen herumsuchte, sehr höflich ein paar Meter weiter in einen noch unbenutzten Abraham-Kasten gelotst. Sie hat ihn gründlich inspiziert, einen Orientierungsflug hingelegt, verschwand dann um die Hausecke, kam wieder zurück, guckte nochmal umher und schwirrte dann vorerst ihrer Wege. Ich muss mal beobachten, ob und wann sie wiederkommt. Aber es ist ein sehr guter Standort, den ich ihr da gezeigt habe, und ich habe absolut kein schlechtes Gewissen wegen der 30 Sekunden in “Gefangenschaft”. In diesem Sinne…

                                :hummel:

                                 

                                #55354 Antworten | ZITIEREN
                                Martha
                                Forenmitglied
                                  • CH
                                  • 545 m

                                  @Uta77    Oh, die kommt bestimmt wieder……Wenn sie den Orientierungsflug so schön hingekriegt hat. Drücke Daumen! :D :hummel:

                                Ansicht von 15 Beiträgen - 121 bis 135 (von insgesamt 275)
                                Antwort auf: Antwort #56433 in Aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen
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