Aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen
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31. März 2021 um 09:10 Uhr #55199janfoModerator
- DE 34233
- 246 m
Petra, ob du dagegen bist oder dafür. Es gibt nunmal Leute die aktiv einsetzen und die wird es auch immer geben. Daher muss meiner Meinung nach auch ein Artikel dazu vorhanden sein, in dem von mir aus vom aktiven Einsetzen auch abgeraten wird. So wie ich es geschrieben habe.
Wenn man wie du sagst ein Gegengewicht setzen will, hilft es leider nicht das Thema auszuklammern.
Im Gesetz ist es nicht richtig geregelt. Wie gesagt handelt es sich um eine Grauzone.
Ich denke niemand der behutsam und nach bestens getesteter und schon oft angewendeter Methode eine Hummel aktiv in den Kasten setzt verstößt damit in irgendeiner Weise gegen das Naturschutzgesetz. Da wird niemand für belangt. Die Hummel wird ja nicht der Natur entnommen, sie wird auch nicht gefangen da sie ja frei in ihrer Entscheidung ist. Natürlich, wenn man es streng auslegt, bräuchte man eine Ausnahmegenehmigung. Letztlich macht man das ja, um die Hummelpopulation zu unterstützen.
Ich hatte gestern mal an das Bundesumweltministerium geschrieben, ich weiß nicht ob ich eine Antwort bekomme, da ich ja nicht von der Presse bin. Aber vielleicht kann das etwas Licht ins dunkel bringen.
Jedenfalls ist es meiner Meinung nach schon ein massiverer Eingriff in die Natur Flächen zu versiegeln, bebauen, entwässern, Dünger oder gar Gifte auszubringen, einen Kiesgarten zu machen oder fremdländische Gehölze zu pflanzen etc. Diese Dinge sind alle nicht verboten. Obwohl manches davon meiner Meinung nach (strenger) reguliert oder verboten werden müsste.
31. März 2021 um 09:27 Uhr #55200janfoModerator- DE 34233
- 246 m
Zur Ergänzung noch:
Es werden ja auch im Sinne des Naturschutzes Tiere eingefangen und mit Sendern oder Erkennungsmarken versehen.
Da es einem höheren Ziel dient, ist dies auch im Einklang mit dem Naturschutz. So ähnlich sehe ich das auch beim aktiven Einsetzen. Wobei natürlich klar sein sollte, dass man eine geeignete Methode verwendet.
Ich will das aktive Einsetzen auch keinesfalls als bevorzugte Methode darstellen. Natürlich ist es wesentlich besser wenn man nur die Nistgelegenheit zur Verfügung stellt und die Hummeln sich von selbst ansiedeln. Habe ich ja bereits betont. Und ich denke auch, wenn man erstmal eine gesunde Population geschaffen hat, sodass es auch Rückehrerinnen etc. gibt ist das mit dem aktiven Einsetzen sowieso kaum noch ein Thema. Aber speziell für die Unterstützung von seltenen Arten ist es meiner Meinung nach legitim.
31. März 2021 um 09:56 Uhr #55203MarthaForenmitglied- CH
- 545 m
Guten Morgen alle,
@Petra Kluge Gedanken – gemeinsam ein neues Konzept erarbeiten, das wäre vonnöten aber kein leichtes Unterfangen, weil wir uns mit aktiven Einsetzungen ganz klar in einer rechtlichen Grauzone befinden, wie @Frank dies bereits bemerkt hat.
Wenn ich mich jetzt wiederhole und meine: Die “Grossen” können sich alles erlauben und die “Kleinen” hängt man, ist niemandem geholfen. Ist aber so, auch mit den Wildbienen wird inzwischen gehandelt, ähnlich wie mit Zuchthummeln, @Marylou hat es schon angetönt.
Also, was bleibt?
Nehmen wir die Natur als biologischer Wegweiser und stellen den Hummeln Nistgelegenheiten zur Verfügung und überlassen es ihr, ob sie einziehen will oder nicht.
Bewiesen ist, es geht jedenfalls ohne aktive Ansiedlung.31. März 2021 um 10:27 Uhr #55207MartinForenmitgliedIch verstehe die ganze Aufregung nicht. Ist das eine Neuigkeit, dass Hummeln besonders geschützt sind? von Hagen war das sicher bekannt. Trotzdem hat er aktiv angesiedelt und dies in seinem Buch beschrieben und empfohlen. Noch ist er auf freiem Fuß und sein Buch steht auch nicht auf dem Index. (Er kriegt sogar ein Bundesverdienstkreuz, habe ich irgendwo gelesen. Und verdient es auch.) Kann natürlich sein, dass er selbst eine Ausnahmegenehmigung hatte. Generell gilt wie sie oft, wo kein Kläger da kein Richter.
Tatsache ist aber, dass aktive Ansiedlung nur mit sehr viel Phantasie ohne *nachstellen* und *fangen* möglich ist. Deswegen dürfte sie generell nicht mit dem Naturschutzgesetz vereinbar sein.
Ob Stefan deswegen (zur eigenen Sicherheit) die Anleitungen vom Netz nehmen muss, kann er nur selbst entscheiden. Niemand wird ihm hier eine Rechtsberatung leisten können. Ich wäre davon ausgegangen, dass es mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage bzw. die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung getan ist. (In entomologischer Literatur wird z.B. auch erklärt, wie man Bienen fängt, tötet und nadelt. Das darf man auch nur mit Genehmigung.)
PS: Ein Beitrag von vor 10 Jahren:
Und vor 11 Jahren:
Karsten Grotstück: Rechtliche Grundlagen für den Hummelschutz
31. März 2021 um 10:29 Uhr #55208MarthaForenmitglied- CH
- 545 m
@janfo Deine Argumentation kann ich unterstützen und vielen Dank für Dein Engagement in der Sache.
Aber: Ich denke niemand der behutsam und nach bestens getesteter und schon oft angewendeter Methode eine Hummel aktiv in den Kasten setzt, verstösst damit in irgendeiner Weise gegen das Naturschutzgesetz.Doch, wenn jemand böse will, kann er das juristisch anfechten und bekommt möglicherweise recht.
Ich habe in diesem Zusammenhang schon mal gesagt; Bildung schützt vor Dummheit nicht.
31. März 2021 um 10:34 Uhr #55210janfoModerator- DE 34233
- 246 m
Ich wäre davon ausgegangen, dass es mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage bzw. die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung getan ist. (Martin)
Der Meinung bin ich auch. Zumindest was die rechtliche Situation in Bezug auf diese Informationsseite/Forum angeht.
31. März 2021 um 10:57 Uhr #55211janfoModerator- DE 34233
- 246 m
Grauzone heißt ja nichts anderes, als dass es nicht eindeutig geregelt ist.
Wo keine Regelung vorhanden ist, da auch kein Verstoß. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich weiß nicht ob die aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen schonmal vor Gericht gelandet ist, aber es scheint nicht der Fall zu sein. Klar weiß man nicht wie ein Verfahren ausgehen würde. Es müsste erstmal einen Präzedenzfall geben um dazu etwas näheres sagen zu können.
Vollkommen vereinbar mit dem Naturschutz wird es nicht sein. Aber der Richter würde entscheiden müssen ob das höhere Ziel (die Förderung/Unterstützung der Hummelpopulation) die aktive Ansiedlung rechtfertigen kann. Und ob man von nachstellen und fangen sprechen kann. Fangen schließt für mich ein, dass die Hummel “gegen ihren Willen” festgehalten wird, was nicht der Fall ist. Wie gesagt, es werden ja auch Vögel und viele andere Tiere im Sinne des Naturschutzes kurzzeitig gefangen und mit sendern oder Erkennungsmarken versehen.
Dass die aktive Ansiedlung hier nicht propagiert werden soll kann ich nachvollziehen und verstehen. Aber wie gesagt ist -meiner Meinung nach- trotzdem ein aufklärender Artikel nötig. Den könnte man ja zusammen erarbeiten.
Ich sehe auch keine Aufregung hier, es ist einfach ein interessantes und kontroverses Thema. Ich werde mich jetzt aber etwas zurückhalten, ich habe meine Meinung gesagt.
lg Jan
31. März 2021 um 11:42 Uhr #55214StefanAdminBeitragsersteller- DE 84513
- 398 m
Ich habe die Artikel ausgeblendet, nicht gelöscht. Mit 2 Klicks sind diese wieder online wenn ich das will.
Ich stelle zur Diskussion (nachdem ich letzte Nacht recht unruhig geschlafen habe), Vorschlag:
- Wir favoritisieren hier in Zunkunft noch mehr die Selbstansiedlung als wir es ohnehin schon tun.
- Wir zeigen auf dass gut gemeint oft nicht gut gemacht ist, schreiben einen Artikel der sich gegen transparente Röhrchen/Spritzen und Kescher positioniert. Ausführlich und gemeinsam. Diesen Artikel nennen wir “aktive Ansiedlung”, er erhält den bisherigen Platz und wird deshalb bei Google sehr gut gelistet sein. Vielleicht auch á la “Die schlimmsten Fehler bei der Hummelansiedlung” oder so ähnlich.
- Eine Anleitung wie die einzige Methode “graustufe” halbwegs akzeptabel ist könnte man dann trotzdem online stellen mit darüber und darunter Warnhinweisen und dem Hinweis auf den Naturschutz, noch deutlicher als es bisher der Fall war. Hinweis auf “nur für sehr erfahrene” und/oder “jeder Fehler kann ein Hummelvolk kosten” darf dann natürlich nicht fehlen.
Dann hat man aufgeklärt und abgeschreckt in einem.
Was ist die Meinung der Forengemeinde dazu?
31. März 2021 um 11:47 Uhr #55216janfoModerator- DE 34233
- 246 m
Hallo Stefan,
Klingt nach einem guten Kompromiss. Den Vorschlag würde ich unterstützen.
31. März 2021 um 13:29 Uhr #55225MarthaForenmitglied- CH
- 545 m
Hallo Stefan,
super Idee, jetzt fällt mir doch der Stein vom Herzen, ich hatte schon auch den Eindruck, dass die aktive Einsetzung mit ungeeigneten Mitteln bald ausufern würde – ins Ungute.
Und jetzt, wie geht es weiter? Wie sieht die gemeinsame Arbeit aus?
31. März 2021 um 14:29 Uhr #55230StefanAdminBeitragsersteller- DE 84513
- 398 m
Damit man besser arbeiten/mitreden kann sind die beiden Artikel wieder online. Vorschläge/Wünsche/Anträge/Kritik Willkommen.
Der von Jürgen Börner:
https://pollenhoeschen.de/hummeln-ansiedeln/hummelhaus-1/hummelansiedlung/
Mein Artikel zur aktiven Ansiedlung von Hummelköniginnen:
31. März 2021 um 19:53 Uhr #55246KaiMoin,
ich war lange nicht mehr aktiv und habe heute mal wieder reingeschaut, da ist mir sofort dieser Faden ins Auge gesprungen. Als jemand, der beruflich und ehrenamtlich im Naturschutz und der Landschaftsplanung arbeitet, würde ich gerne etwas Licht ins Dunkel bringen, denn es ist auch einiger – wenngleich gutgemeinter – Quatsch geschrieben worden.
Ist eine Anleitung zum Fang von Tieren (hier Hummeln) problematisch?
Eine Anleitung, wie man Tiere fängt, ist völlig unproblematisch. Sonst müsste auch jedes Anglerheft und jede Jagdgzeitung nur mit Vorlage eines aktuellen Jagd- oder Fischereischein zu erstehen sein. Etwas anders könnte sich das darstellen, wenn man darin explizit zu Straftaten aufruft.
Ich nehme die Hummel ja nur kurz in die Hand/den Kescher/die Spritze. Das ist doch kein Fangen?
Natürlich wird den Hummeln zum Zwecke des Einsetzens nachgestellt und natürlich werden sie gefangen (gehalten). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) kennt dort keine zeitlichen Einschränkungen wie “nur mal kurz in der Hand gehabt”.
Der §44(1) regelt die sogenannten Zugriffsverbote:
Es ist verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Benannt sind hier die “besonders geschützten Arten” und die “streng geschützten Arten”. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass man anderen Tieren deswegen nachstellen darf. Hier werden dann ggf. andere Gesetze tangiert (Bundes- und Landesjagdgesetze, Fischereiverordnungen, etc.).
Was sind nun “besonders geschützte Arten” und “streng geschützte Arten”?
Zunächst, “streng geschützt” ist auch immer “besonders geschützt”.
Es gibt keine Gesamtliste, die alle Arten beiden Gruppen enthält. Vielmehr finden sich in verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen die Grundlagen für die Einteilung. Am bekanntesten dürfte die FFH-Richtline sein, die mit ihren Anhängen Tiere und Pflanzen beider Gruppen abbildet. Allerdings sind die Hummeln dort nicht zu finden, jedoch in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). In der Anlage 1 des Gesetzes findet man unter Apoidea spp. ein “+” in der Spalte “besonders geschützte Arten”.Warum dürfen manche Personen Tiere der “besonders geschützten Arten” und der “streng geschützten Arten” fangen oder gar töten?
Weil diese eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung innehalten. In diesen Genehmigungen ist klar geregelt, was wer wozu und wie lange darf. So habe ich zum Beispiel solche Genehmigungen für den Fang von Fledermäusen zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen eines Tierartenerfassungsprogramms.
Wer bekommt so eine Ausnahmegenehmigung und wer stellt diese aus?
Zuständig sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden (UNB). Wahrscheinlich wird man dort beim Thema Hummeln aber überfordert sein. Grundsätzlich erhält man eine Ausnahmegenehmigung auch nur, wenn man eine fachliche Eignung besitzt. Das muss kein Studium sein. Die fachliche Eignung kann auch anders nachgewiesen werden (z.Bsp. “Beringerschein” bei Ornithologen). Den Damen und Herren in der Behörde zu erklären, man sei ausgewiesener Hummelfachmann, weil man seit einigen Jahren Häuser stellt und hier im Forum teilnimmt, wird wahrscheinlich nicht in einer Erteilung münden. Denn wie ich bereits anmerkte, die Genehmigung wird für einen bestimmten, anerkannten Zweck erteilt. Und ob der Erhaltungszustand der Bombus-Population durch einige Hummelhäuser nachhaltig positiv beeinflusst wird, wage ich zu bezweifeln. Die Damen und Herren in der Behörde lassen sich bei entsprechenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu dem Thema aber sicher umstimmen. So eine Genehmigung ist meist kostenfrei, wenn der Landkreis/das Land ein Interesse an den Tätigkeiten hat und man die Daten ausleitet. Ansonsten kann diese Geld kosten. Ob eine erfolglose Beantragung schon gebührenpflichtig ist, weiß ich nicht.
An das Bundesministerium zu schreiben, wie hier postuliert wurde, ist deswegen nicht zielführend, weil das BNatschG auf Landesebene durch die Landesnaturschutzgesetzte umgesetzt wird und Ausnahmegenehmigungen nicht durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), sondern die UNBs erteilt werden. Das BMU ist überhaupt nicht zuständig. Wenn ich mein Auto zulassen will, schreibe ich auch nicht an Herrn Scheuer.Noch ein Wort zu Tieren, die besendert werden (Telemetrie). Hierzu benötigt man neben einer eventuellen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung auch eine Genehmigung zum Tierversuch. Die Voraussetzungen hierzu sind noch einmal deutlich erhöht.
Dass es alle gut meinen, indem sie Tiere fangen und einsetzen hat nun einmal überhaupt nichts mit der Rechtslage zu tun.
Ein ganz anderes Feld ist zudem natürlich noch das angesprochene “Gut gemeint – schlecht gemacht”.
31. März 2021 um 20:54 Uhr #55257janfoModerator- DE 34233
- 246 m
Ist zwar etwas schwer zu lesen durch die Formatierung (hoffe es wird noch angepasst) Aber vielen Dank für die Ausführungen! Das bringt auf jeden Fall etwas Licht ins dunkel.
Mein Versuch einer Behörde zu schreiben hatte das Ziel einen Fachkundigen Ansprechpartner zu finden. Dass die Bundesbehörde dafür nicht direkt zuständig ist hatte ich mir schon gedacht.
1. April 2021 um 12:57 Uhr #55304MarthaForenmitglied- CH
- 545 m
Hallo Hummelfreunde,
ich habe festgestellt, dass Erdhummelköniginnen, die bereits Pollenhöschen tragen, manchmal auch nahe über den Boden fliegen so, als wären sie auf der Suche nach einer Nistgelegenheit.
Wenn man dann solche Königinnen einfängt, läuft man Gefahr, mit dieser Aktion ein ganzes Hummelvolk zu gefährden. Manchmal sind die Pollen so klein, dass sie an der fliegenden Hummel kaum zu erkennen sind.1. April 2021 um 18:43 Uhr #55325Uta77ForenmitgliedIch habe vorhin eine Baumhummel, die in unseren ausrangierten, halbleeren Blumentöpfen herumsuchte, sehr höflich ein paar Meter weiter in einen noch unbenutzten Abraham-Kasten gelotst. Sie hat ihn gründlich inspiziert, einen Orientierungsflug hingelegt, verschwand dann um die Hausecke, kam wieder zurück, guckte nochmal umher und schwirrte dann vorerst ihrer Wege. Ich muss mal beobachten, ob und wann sie wiederkommt. Aber es ist ein sehr guter Standort, den ich ihr da gezeigt habe, und ich habe absolut kein schlechtes Gewissen wegen der 30 Sekunden in “Gefangenschaft”. In diesem Sinne…
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