susanne: Plastikhummelnistkasten im Test

> Hallo Melanie,
glaubst Du, es besteht eine Chance, das bei einem test etwas anderes rauskommt, als der erwartetet Misserfolg?
Ich denke, dass gegen den Vertrieb dieser Kästen und insbesondere der beigefügten „Bedienungsanleitung“ Anzeige erstattet werden kann und muss.
Die Bedienungsanleitung verstößt nach Deiner Beschreibung gegen geltendes Artenschutzrecht und die Naturschutzbehörden der Länder sowie die Tierschutzbeauftragten der Kreise und Städte können und müssen hier einschreiten, da zu erwarten ist, dass wilden Tieren anhand dieser Bedienungsanleitung ohne vernünftigen Grund in erheblichem Masse Schaden zugefügt wird. Zudem wird dazu aufgefordert, gegen Artenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Für den Bereich des Artenschutzes müsste auch der Bund zuständig sein.

Mein Vorschlag wäre daher evtl. eine letzte Chance für den Hersteller in Form eines Infobriefes, der die Mängel auflistet und zur Abhilfe und/oder unverzüglichen Rücknahme des Produktes vom Markt auffordert.

Dann eine Eingabe an die Umweltministerien des Bundes und der Länder, an die Naturschutzbehörden der Kreise und die Tierschutzbeauftragten mit dem Brief an den Hersteller in Kopie und der Bitte, hier einzuschreiten. Man könnte auch noch die Petitionsausschüsse des Bundestages und der Länderparlamente bemühen.

Hört sich so beim nochmalige Durchlesen ziemlich nach Kriegspfad an, ist aber eigentlich ein ganz normales Standardverfahren von Lobbyverbänden.

Hummelige Grüße
Susanne

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