Horst: Hummelkasten – Häufigkeit der Kontrollen

Hallo Bago,
sehe es mit den verlassenen Wespen- uind Hornissennestern nicht so eng. Denn auch Vogelnester in den Nistkästen sind Lebenssstätten wild lebender Tiere. Wer reinigt die Nester nicht im Herbst nach der Brutsaison?
Bundesnaturschutzgesetzt § 39 Abs. 1, Ziffer 3:
„Lebensstätten wild lebender Tiere darf man nicht beeinträchtigen oder zerstören“
Auskünfte bei Naturschutzbehörden sind manchmal haarsträubend bei der Auslegung von Gesetzen.

Grüße
Horst

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