Ingrid: Neues erfahren zur Ansiedlung

>Hummeln gehören in Deutschland nach § 20f BNatSchG zu den besonders geschützen Arten. Es ist strafbar ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten… Damit ist diese Ansiedlungsmethode in Deutschland nicht zulässig! >Ich möchte an dieser Stelle noch einmal weiterlesen Ingrid: Neues erfahren zur Ansiedlung

Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung

Hallo Angelika, wenn bei euch das Gesetz streng ausgelegt wird, dann dürfte keine Genehmigung zur Ansiedlung von Hummeln erteilt werden (lediglich im Einzelfall); jedoch nur zur Umsiedlung gefährdeter Nester. In Kleinigkeiten sind häufig die Verwaltungen streng, immer dann, wenn nicht weiterlesen Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung

Angelika L.: Neues erfahren zur Ansiedlung

Das mag von Kreis zu Kreis vielleicht unterschiedlich gehandhabt werden. Hier wird das Gesetz z.B. recht streng ausgelegt. Ich habe die Befreiung nach dem Bundesartenschutzgesetz erhalten. Die Rechtslage ist nunmal so, das sollte sich jeder bewußt machen. Grüße, Angelika Themenübersicht weiterlesen Angelika L.: Neues erfahren zur Ansiedlung

Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung

Hallo einstein, niemand der Hummelfreunde wird wohl den Hummelköniginnen Schaden zufügen und sie gefangenhalten. Ich glaube nicht, dass eine Naturschutzbehörde gegen die Ansiedlung von Hummeln vorgehen wird. Es gibt weit wichtigere Aufgaben der Behörden im Naturschutz, die häufig nicht wahrgenommen weiterlesen Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung

Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung

Hallo Manfred, seit 2002 sind im Bundesnaturschutzgesetz Änderungen erfolgt. Jetzt ist § 42 für besonders geschützte Arten (z.B. u.a. Hummeln) maßgebend. Der allgemeine Schutz für wild lebende Tiere ist in den Ländernaturschutzgesetzen geregelt. Grüße Horst Themenübersicht öffnen: Neues erfahren zur weiterlesen Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung