Angelika L.: Neues erfahren zur Ansiedlung

Das mag von Kreis zu Kreis vielleicht unterschiedlich gehandhabt werden. Hier wird das Gesetz z.B. recht streng ausgelegt. Ich habe die Befreiung nach dem Bundesartenschutzgesetz erhalten.
Die Rechtslage ist nunmal so, das sollte sich jeder bewußt machen. Grüße, Angelika

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