Angelika L.: wiesenhummelansiedlung

Blütenbesuchende Hummeln einzufangen und einzusetzen widerspricht jeglichem Hummelschutz. Du hast Glück gehabt. Sie hätte evtl. schon ein Nest haben können.
Vielleicht ist an dieser Stelle noch einmal der Hinweis angebracht, dass Hummeln zu den geschützten Arten gehören und dass sie ohne Befreiung von der Naturschutzverordnung nicht gefangen werden dürfen. fg Angelika

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