Helena: Paragraphen

>Hi,
>hab das mal vorverlegt. Hat irgendwer schon mal erlebt dass da ne Strafe verhängt wurde? Bei uns kommt wenns um Hornissen geht, die Feuerwehr mit dem Gift. Gesetz hin oder her.
>
>Christian

Ich hab mal spontan gegoogelt, die Berliner Feuerwehr schreibt auf ihrer HP
«Der Bekämpfung störender Nester sind jedoch Grenzen gesetzt, denn die Hornissen (Vespa crabro) und die Hummeln (Bombus spec.) sind nach § 20 BNatSchG besonders geschützt. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne besondere Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde bekämpft werden.»

Geschützte Tiere darf also auch die Feuerwehr nicht einfach so töten, sie macht sich damit klar strafbar. Aber wo kein Kläger…

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