Horst: Neues erfahren zur Ansiedlung
Hallo Manfred,
seit 2002 sind im Bundesnaturschutzgesetz Änderungen erfolgt.
Jetzt ist § 42 für besonders geschützte Arten (z.B. u.a. Hummeln) maßgebend. Der allgemeine Schutz für wild lebende Tiere ist in den Ländernaturschutzgesetzen geregelt.
Grüße
Horst
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