Martin: Landschaften/Biotope für Hummeln (Sachstand?)

>Demnach soll bzw. ist es zumindest angedacht, künftig die Vergabe von Subventionen für die Landwirte davon abhängig zu machen, dass mind. 5-10 % der Fläche für “öffentliche/ökologische Zwecke” zu reservieren sind, und da wurden explizit Flächen mit blühendem Bewuchs genannt, d.h. dass der Landwirt diese 5-10 % seiner Fläche mit Leguminosen o.ä. bepflanzt.< So eine Regelung hätte es gleich geben sollen, als die Flächenstilllegung abgeschafft wurde... Inzwischen habe ich übrigens die Zusage, dass ich im nächsten Jahr einen Hektar Ackerfläche zur Verfügung habe. Mal sehen, was ich darauf ansäen lasse und wie es mit der Förderung aussieht.

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