Antwort auf: Berliner Balkon-Hummeln Haus 1

#4169
AvatarBabakai (S-H)
Forenmitglied

    Hi,
    zur Info:
    Gemäß Hummelschutz in der Bundesartenschutzverordnung, ist im Bußgeldkatalog für das Fangen, Verletzen, Töten von Hummeln sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ein Bußgeld für besonders geschützte Hummeln von bis zu 50.000 € vorgesehen.
    Dementsprechend wäre ich sehr vorsichtig was das Fangen in grossen Entfernungen zum Besetzen der Hummelnester betrifft.
    Das Fangen und das anschliessende zurücklegen einer Strecke, die 15min dauert und eine Dauer des Verstopfens des Einganges von 20min ist viel zu lang. Ich kann verstehen, dass der Nistkasten belegt werden soll, aber Hummeln einem deratig grossen Stress auszusetzen, ist einem Lebewesen nicht angemessen und verstösst jedenfalls eindeutig gegen den Hummelschutz.