Horst: Paragraphen

Hallo Dobbybee, zuständig bei Vernichtungen von Nestern der allgemein und besonders geschützten Arten (u.a Hornissen, Wildbienen/Hummeln -besonders geschützt-) sind die UNB, da es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt. Straftaten liegen bei streng geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung) vor, wenn dieses gewerbsmäßig oder weiterlesen Horst: Paragraphen