Suchergebnisse für: 'Neu seit dem 1.3.2010 §44 (42)'
Bago: Neu seit dem 1.3.2010 §44 (42)
§20 ist schon lange nicht mehr aktuell , erst war es dann 42 jetzt 44, aber das gilt nur in Deutschland. Eine Ausnahmegenehmgung bekommt man beim Umweltamt. Laut dem § ist es verboten wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zufangen, zu weiterlesen Bago: Neu seit dem 1.3.2010 §44 (42)