Angelika L.: Hummel-Arten

Ich stimme Dir zu. Aus diesem Grund hat sich schon so manch alter Hase vom Forum verabschiedet.
Es ist zu bedenken, dass es sich um ein geschütztes Tier handelt, es unterliegt der Bundesartenschutzverordnung. Um Hummeln zu fangen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach Sachkundenachweis. Hinweise dazu von anderen Forenteilnehmern wurden in der Vergangenheit leider schnell abgewiegelt. Manchmal kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass so eine Art “Ansiedlungswettkampf” ausbricht. fg Angelika

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