Michel: Ausnahmegenehmigung mit Sachkundenachweis

Hallo,

es gibt wohl auch auf Länderebene Unterschiede, aber ich denke das überall eine Sondergenehmigung für das Ansiedeln, Umsiedeln und die Kontrolle von Hummeln oder eben Hornissen notwendig ist, auch in Bayern.

In Sachsen ist die Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen, welche nach Prüfung der Sachkompetenz die Genehmigung erteilt (ist befristet und muss alle paar Jahre verlängert werden).

Viele Grüße
Michel

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