Horst: Paragraphen

Hallo Dobbybee,
zuständig bei Vernichtungen von Nestern der allgemein und besonders geschützten Arten (u.a Hornissen, Wildbienen/Hummeln -besonders geschützt-) sind die UNB, da es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt.
Straftaten liegen bei streng geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung) vor, wenn dieses gewerbsmäßig oder gewohnheitsmäßig vorgenommen wird.
D.h. der Bürger kann höchstens eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Grüße
Horst

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