Bago: Neu seit dem 1.3.2010 §44 (42)
§20 ist schon lange nicht mehr aktuell , erst war es dann 42 jetzt 44, aber das gilt nur in Deutschland.
Eine Ausnahmegenehmgung bekommt man beim Umweltamt.
Laut dem § ist es verboten wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zufangen, zu verletzen oder zu töten.
Allerdings wird keine Naturshcutzbehörde gegen die aktive Ansiedlung vorgehen , denn sie haben wichtigere Aufgaben.
Gruß Bago
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