Manfred: Neues erfahren zur Ansiedlung

Hummeln gehören in Deutschland nach § 20f BNatSchG zu den besonders geschützen Arten. Es ist strafbar ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten… Damit ist diese Ansiedlungsmethode in Deutschland nicht zulässig!
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es bei einem zweckmäßig gestalteten und eingerichteten Nistkasten an einem geeigneten Standort nicht nötig ist irgendwelche Ansiedlungsmaßnahmen zu treffen, die Hummeln kommen von selber. Für eine aktive Ansiedlung, z.B. zu Lehrzwecken, ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Gruß aus HH
Manfred

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