Hummelhaus
Viele Menschen kennen Nistkästen für Vögel aus dem eigenen Garten oder vom Balkon. Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert ein Hummelhaus. Es handelt sich um einen Kasten oder eine Kiste, die Hummelköniginnen im Frühjahr als Nistplatz anbietet. Die Königin gründet darin einen Insektenstaat, der über den Sommer wächst und im Herbst wieder erlischt.
Aufbau eines Hummelhauses
Im Handel finden sich zahlreiche Insektenhotels, die Wildbienen Nistgelegenheiten in Röhren oder Bohrlöchern bieten. Ein Hummelhaus funktioniert anders. Hummeln nisten nicht in engen Röhren, sondern in einem geschlossenen Hohlraum, etwa einem verlassenen Mauseloch. Ein Hummelhaus besteht deshalb meist aus einer Holzkiste mit einem Einflugloch, innen mit weichem Nistmaterial wie Moos oder Kapok.
Besonderer gesetzlicher Schutz
Wer sich für Hummeln begeistert, kommt schnell auf den Gedanken, eine Königin aus dem Garten einzufangen und in den eigenen Kasten zu setzen, um die Ansiedlung zu beschleunigen. Ein solcher Eingriff bringt in der Regel wenig, denn eine gefangene Königin nimmt einen fremden Kasten deshalb noch nicht an. Vor allem aber ist dieses Vorgehen in Deutschland schlicht nicht erlaubt. Hummeln zählen zu den besonders geschützten Arten und dürfen weder gefangen noch ihren Nestern entnommen werden, wie gut die Absicht dahinter auch gemeint sein mag.
Für den eigenen Garten bedeutet das: Ein Hummelhaus wird leer aufgestellt, etwas dekoriert und dann der Natur überlassen. Ob und wann eine Jungkönigin einzieht, entscheidet sie allein, meist zwischen Ende Februar und Mai.
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Hummelhaus Vergleich - Die Natur hat es so eingerichtet, dass Hummeln gerne in verlassenen Mäusenestern, Vogelnestern oder z. B. in Baumhöhlen ein Nest… Hummelhaus Vergleich weiterlesen
Hummeln ansiedeln - Ähnlich wie Vögel lassen sich auch Hummeln im heimischen Garten oder auf dem Balkon ansiedeln. Wer schon einmal einen Nistkasten… Hummeln ansiedeln weiterlesenQuellen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 Absatz 1, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), Anlage 1
- NABU: Das Artenschutzrecht. Informieren, engagieren, durchsetzen, www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/artenschutz/201207_broschuere_artenschutzrecht.pdf
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- Dieses Thema hat 53 Antworten sowie 11 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 13 Jahren, 3 Monaten von
Alex aktualisiert.
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