Angelika L.: Ausnahmegenehmigung mit Sachkundenachweis
>Andererseits lese ich auch Aussagen wie (Zitat aus “Naturgemäße Ansiedlung und Haltung von Hummeln in Nistkästen zu Schutz und Vermehrungszwecken” von H.-H. v.Hagen, PDF-Dokument, letzte Seite): “Da es sich bei der beschriebenen Methode insgesamt nur um das „Zeigen” einer schützenden Nistgelegenheit handelt ohne Einsperrung, ist ein Verstoß gegen die bestehenden Naturschutzgesetze nicht gegeben.” (Anm.: Bei der beschriebenen Methode handelt es sich um das Fangen und Transportieren einer Hummel per Hand, m.E. nach ist das Fangen und Transportieren einer Hummel per Fangrohr genauso viel oder wenig “ohne Einsperrung”).
Die persönliche Einschätzung von Herrn von Hagen, den ich überaus schätze, ändert nichts an der Gesetzeslage. Die Gesetzeslage m u ß jeder Hummelfreund einfach kennen, – und vieles mehr – bevor er/sie sich an den Hummelschutz macht.
>Benötigt man eine Ausnahmegenehmigung? Wo kann diese ein interessierter Hummelfreund beantragen? Was ist an deren Erwerb geknüpft?
Eine Ausnahmegenehmigung bekommt man beim jeweils zuständigen Umweltamt oder bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Hier muß man seine Sachkunde nachweisen. Entweder wird man vom zuständigen Sachbearbeiter befragt – wenn er Ahnung hat – oder man hat ein Zertifikat.
>Und wie legt man einen Sachkundenachweis ab? Ich selbst bin kein studierter Biologe (nicht mal ein unstudierter …), sondern ein … ja, Hummelfreund halt … nicht mehr, nicht weniger. Im Prinzip auf einer Stufe mit einem Vogelliebhaber, der Nistkästen für bestimmte Arten aufstellt, die er besonders mag und über die er sich in div. Literatur Wissen im Selbststudium angeeignet hat, ohne aber je die Weihen eines Ornithologen erreicht oder auch nur angestrebt zu haben.
Ja, ich bin auch keine Biologin. Ich habe viele Seminare besucht und Zertifikate “gesammelt”, “tausend” Bücher gelesen und gebe mittlerweile über den NABU selbst Seminare, bin ehrenamtliche Insektenbeauftragte hier im Kreis und siedele die geschützten Arten um.
Auch als Hummelfreund ist es möglich, eine entsprechende, auf Hummelschutz eingeschränkte Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
>Nicht vergessen lassen an dieser Stelle möchte ich auch, dass ich nur das Wohl der Hummeln im Auge habe – wie alle hier sicherlich – und natürlich die Freunde an den Tierchen.
So habe ich schließlich auch einmal angefangen. Aber ich war und bin der Meinung: Erst lernen, dann Hummelschutz und dazu sollten auch die gesetzlichen Voraussetzungen beachtet werden. Wie wir hier alle wissen, gehören Hummeln, solitäre Bienen und Hornissen nicht umsonst zu den geschützten Arten.
fg Angelika
>
>Viele Grüße,
>Dennis
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