Antwort auf: TV-Tipp allgemein
- A-4800, 4851
- 420, 510 m
@ Bulli – interessanter Ansatz über Hummelkrankheiten von Dir “Darum nehme ich an, müssen in betroffenen Räumen die Zuchtkolonien im Zweifelsfalle “gekeult” und die Hallen wie auch das Inventar danach desinfiziert werden”. Bin in einem österreichischen Veterinäramt beschäftigt und kenne zumindest unser Tierseuchengesetz mit anzeigepflichtigen Tierseuchen und welche Maßnahmen es dagegen gibt. Bei Hummeln sind mir keine bekannt, jedoch bei Bienen. Z.B. gibt es für den “innergemeinschaftlichen Handel” es Bescheinigungen, die für Bienen und Hummeln gelten, einen IGH von Hummeln gab es in unserem Bezirk noch nicht. Jedenfalls müsste eine “Keulung” von Hummelvölkern mit einer anzeigepflichtigen Seuche von Amts wegen angeordnet werden, das gilt für “Hummelproduzenten” wohl ebenso wie für Imker, der ich ja einer bin. Dafür gibt es dann ev. staatliche Hilfe. Lb.Gr. aus Oö.! Christian