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Antwort auf: Aktive Ansiedlung von Hummelköniginnen

#54956 ZITIEREN
AvatarMartin
Forenmitglied

    Ergänzend zu dpskernie: Aktive Ansiedlung ist auch nicht mit dem Naturschutzgesetz vereinbar.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html

    “nachstellen, fangen, entnehmen”

    Alle Bienen gehören zu den besonders geschützten Arten.
    Es bräuchte dafür also eigentlich eine Ausnahmegenehmigung.