Ergänzend zu dpskernie: Aktive Ansiedlung ist auch nicht mit dem Naturschutzgesetz vereinbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
“nachstellen, fangen, entnehmen”
Alle Bienen gehören zu den besonders geschützten Arten.
Es bräuchte dafür also eigentlich eine Ausnahmegenehmigung.